Die hier gezeigte Sammlung von Taschenuhren wurde dem Badischen Landesmuseum 1940-41 von Karlsruher und Pforzheimer Polizeibehörden für jüdisches Vermögen übergeben. Es handelt sich sicher um konfisziertes Eigentum jüdischer Bürger, die vermutlich deportiert und gar in den KZ ermordet wurden.
Das Badische Landesmuseum ist dem "Washingtoner Abkommen" beigetreten, das die Museen verpflichtet, unrechtmäßiges Raubgut aus der NS-Zeit an die Eigentümer bzw. deren legitime Erben zurückzugeben.
Soweit Nachkommen des ehemaligen Besitzer ihr Recht auf die hier dokumentierten Taschenuhren geltend machen können, sind sie gebeten, sich mit dem Direktionssekretariat des Badischen Landesmuseums in Verbindung zu setzen. Tel. 0721 / 926 6501).




