Leihanfragen

Leihanfragen an das Badische Landesmuseum

Bitte stellen Sie Leihanfragen 9 Monate (bei umfangreichen Anfragen mindestens 12 Monate) vor der geplanten Ausleihe schriftlich an die Direktion:
Badisches Landesmuseum
Direktion
Schlossbezirk 10
76131 Karlsruhe
direktion@landesmuseum.de

Ihre Leihanfrage muss folgende Angaben enthalten:

  • Leihnehmer (bei juristischen Personen Benennung des Zeichnungsbefugten)
  • Ausstellungsort (Gebäude/Adresse)
  • Ausstellungs- oder Projekttitel
  • Begründung der Ausleihe (fachlich bzw. konzeptionell)
  • Ausstellungsdauer/Leihdauer
  • Liste der angefragten Objekte
  • Kontaktdaten der Ansprechpartner
  • Facility-Report Ihres Hauses
  • ggf. weitere Fragen (zu Reproduktionsfragen, Bildvorlagen etc.)

Sie erhalten zunächst eine Eingangsbestätigung Ihrer Leihanfrage. Nach deren Prüfung werden Sie nach Ablauf einiger Wochen darüber informiert, ob eine Ausleihe möglich ist.

Allgemeine Ausleihbedingungen

Als Leihnehmer tragen Sie sämtliche mit der Ausleihe verbundenen Kosten, insbesondere für den Hin- und Rücktransport sowie die Verpackung und Versicherung der Leihgaben. Die Leih- und Transportbedingungen werden Ihnen gesondert und möglichst frühzeitig mitgeteilt. Vorgaben für die Verpackung erfolgen durch das Badische Landesmuseum Karlsruhe. Ist eine Kurierbegleitung nötig, trägt die anfallenden Kosten der Leihnehmer.

Als Leihnehmer müssen Sie die Leihgaben für die Dauer der Leihzeit bei einer inländischen Versicherungsgesellschaft in Höhe des vom Badischen Landesmuseum festgesetzten Versicherungswertes versichern und alle anfallenden Kosten übernehmen. Abgeschlossen wird die Versicherung „von Nagel zu Nagel“.

Soweit das Haftungsrisiko vollständig in der Höhe und dem Umfang im Rahmen einer so genannten Eigendeckung (z.B. Landeshaftung) gedeckt werden kann, ist hierüber ein Nachweis vorzulegen. Das Badische Landesmuseum behält sich vor, eine Eigendeckung zu akzeptieren.

Die Leihgaben dürfen nur in Gebäuden aufgestellt oder aufbewahrt werden, die über eine Alarmsicherung verfügen. In besonderen Fällen kann auch eine Alarmsicherung der einzelnen Vitrine verlangt werden. Die Vitrinen müssen jeweils mit einem Schloss verschließbar sein.

Um Beschädigungen an den Leihgaben zu vermeiden, ist in den Ausstellungsräumen ein konstantes Klima zu gewährleisten, das im Leihvertrag spezifiziert ist. Klimaempfindliche Objekte benötigen dies schon während des Transportes. Alle weiteren Leihbedingungen sind im Leihvertrag und dessen Anlagen vorgegeben.

Die Leihfrist sollte ca. 14 Tage vor Ausstellungseröffnung beginnen und endet kurz nach Ausstellungsende. Bitte beachten Sie dies bei Ihrer Planung von Transport, Aufbau und Abbau.