Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Badische Landesmuseum ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.landesmuseum.de. Informationen zur barrierefreien Zugänglichkeit unserer Einrichtungen sowie zu barrierefreien Angeboten finden Sie hier. Zudem bieten wir auf unserer Webseite Informationen in Leichter Sprache und DGS an.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unverhältnismäßige Belastung  

  • Für Audiodateien werden keine Volltext-Alternativen, für Videodateien keine deutschsprachigen Untertitel bzw. Audiodeskriptionen bereitgestellt. 
  • Es ist nicht auszuschließen, dass die Webseite an einigen Stellen technisch bedingt durch die Nutzung externer Dienstleister zu geringe Farbkontraste aufweist.
  • An einzelnen Stellen fehlen bei den iframes technisch bedingt sinnvolle Titel.
  • Der Fokusrahmen hebt sich an einzelnen Stellen aus technischen Gründen nicht ausreichend vom Hintergrund ab.
  • Digitale Begleitangebote (mit eigenständiger URL), die vor 2021 z.B. zu Sonderausstellungen publiziert wurden, sowie die Digitalen Museumskoffer entsprechen nicht den aktuellen Vorgaben zur Barrierefreiheit.
  • Die geforderten Inhalte in Deutscher Gebärdensprache sind noch nicht vollständig, werden aber sukzessive erstellt.

An der Optimierung von Bugs und Einschränkungen wird kontinuierlich gearbeitet.

b)  Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

  • Für den Digitalen Katalog greift aufgrund seiner großen Anzahl an Sammlungsobjekten nach § 2 Abs. 2 S. 1 BITV die Ausnahmeregelung für Kulturerbesammlungen.

Das Badische Landesmuseum arbeitet beständig daran, seine Webseite und seine weiteren digitalen Angebote hinsichtlich der barrierefreien Zugänglichkeit zu optimieren.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 26.03.2021 durch Selbstprüfung erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 28.01.2022 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Möchten Sie uns auf Mängel beim barrierefreien Zugang zu den Inhalten unserer Webseite hinweisen? Haben Sie Hinweise, wie wir den Zugang optimieren können? Dann melden Sie sich gerne bei uns:

Leitung Referat PR & Marketing, Marketing
Katrin Lorbeer
Schlossbezirk 10
76131 Karlsruhe
T +49 (0)721 926-6599
E-Mail: katrin.lorbeer@landesmuseum.de

Referat BgA, Controlling, IuK und Digitalisierung
Datenkuratorin
Dr. Heidi Pfeiffenberger
Schlossbezirk 10
76131 Karlsruhe
T +49 (0)721 926-8491
E-Mail: heidi.pfeiffenberger@landesmuseum.de

Sie können auch unser Kontaktformular nutzen.

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an das Badische Landesmuseum wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls das Badische Landesmuseum nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
T +49(0)711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Stand: 11. Februar 2022